Informationen zum Anmeldeverfahren für das

Schuljahr 2026/2027
jetzt Termin vereinbaren

Wann wird mein Kind schulpflichtig?

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, im selben Kalenderjahr am 01. August (SchulG NRW §35 Abs. 1).

Für die Anmeldung zum kommenden Schuljahr bedeutet dies, dass Ihr Kind zwischen dem 01.10.2019 und dem 30.09.2020 geboren wurde.

Eltern, deren Kinder schulpflichtig werden, erhalten von der Stadt Duisburg ein Anschreiben auf dem Postweg. Der Bogen für die Anmeldung der Stadt ist orange.


Wichtige Termine in der Übersicht:

Anmeldetage:

Montag, 05.10.2026 bis Freitag, 09.10.2026

die genauen Uhrzeiten und Informationen zur Terminbuchung werden schnellstmöglich bekannt gegeben!

 

Wie läuft der Anmeldetermin ab?

Zum Anmeldegespräch kommen die Erziehungsberechtigtenmit dem Kind.

In einem ersten Treffen geht es darum, einen Eindruck von Stärken und möglichen Bedarfen des Kindes zu bekommen. Dazu wird ein kurzes Gespräch mit Ihrem Kind geführt und die pädagogischen Fachkräfte und Lehrkräfte führen mit dem Kind noch einige kleine spielerische Übungen durch, um so einen ersten Eindruck vom Entwicklungsstand des Kindes zu bekommen.

Die Erziehungsberechtigten gehen in der Zeit in das ca. 15-minütige Anmeldegespräch.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit gleich beim Anmeldetermin möglichst alle benötigten Daten vorliegen, ist es wichtig, folgende Unterlagen mitzubringen:

           den ausgefüllten und von allen Erziehungsberechtigten unterschriebenen orangenen Anmeldebogen der Stadt Duisburg

           der aktuelle Personalausweis mindestens eines Elternteils,

           das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes,

           der Nachweis über einen ausreichenden Impf- oder Immunschutz bezüglich Masern (Impfausweis im Original oder ärztliches Zeugnis zur Masernimmunität) des Kindes

            • die zuletzt erstellte Bildungsdokumentation aus dem Kindergarten

Wie läuft das weitere Verfahren?

Für jede Grundschule ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen festgelegt. Wie viele Kinder maximal pro Klasse aufgenommen werden können (maximale Klassenstärke), hängt von der festgelegten Anzahl der Eingangsklassen ab. Für den Fall, dass mehr Schulanfänger/innen an einer Grundschule angemeldet werden, als aufgenommen werden können, haben vorrangig die Kinder einen Anspruch auf Aufnahme in die Schule, für die es die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart (Katholische-, Evangelische- oder Gemeinschaftsgrundschule) ist.

Im Rahmen dann noch freier Kapazitäten wird von den Schulleitungen nach folgenden Kriterien die Aufnahmeentscheidung getroffen:

           Bekenntnis

           Geschwisterkinder

           Schulwege

 

p

Wichtige

Information

Sollte Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Grundschule nicht aufgenommen werden können, werden Sie von der Schule, an der Sie Ihr Kind angemeldet haben, informiert und beraten.

Voraussichtlich im Frühjahr werden die Aufnahmebestätigungen versendet.

Da wir auf die Vorgaben des Schulträgers warten, bitten wir Sie davon abzusehen, uns vorher um eine Auskunft zu bitten. Dies dürfen wir leider nicht, auch wenn wir verstehen können, dass dies für die Erziehungsberechtigten eine unangenehme Phase ist.

Im Falle einer Absage würden wir auf Sie zukommen.